Allgemein

Allgemeine Informationen zur Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Sprockhövel.

Was hat der Feuerwehrmann für eine Funktion bzw. Qualifikation?

Bei Einsätzen ist es kommt es vor, dass die in Führungsfunktionen eingesetzte Feuerwehrleute nicht unbedingt auch die selben Funktion als Gruppenführer etc. übernehmen. Bei einer rein freiwilligen Feuerwehr ist dies üblich.

Daher hat sich die Freiwillige Feuerwehr Sprockhövel dazu entschlossen in Anlehnung an den Erlass des Landes NRW eine Kennzeichnung in Form von farbigen Westen einzuführen. Die Westen sind zusätzlich zur Farbe mit Reflexstreifen und der Funktion, z. B. "LF 16/12 7-3" für den Gruppenführer des LF 16/12 aus Hasslinghausen (7 für die Feuerwehr Sprockhövel im EN-Kreis und 3 für die Einheit Hasslinghausen), gekennzeichnet.

Die Farben haben folgende Bedeutung:

Funktion im Einsatz

Westenfarbe

Beispielfoto

Einsatzleiter

gelb

 alt

Abschnittsleiter

weiß

 alt

Zugführer

rot

 alt

Gruppen- bzw. Fahrzeugführer

blau

 alt

Pressesprecher und Fachberater

grün

 alt

Atemschutzüberwachung

schwarz/weiß

 alt

 

alt

Beispielhafte Darstellung der Funktionswesten

 

Helmkennzeichnung

Die Kennzeichnung am Helm richtet sich dabei nach der eingesetzten (Führungs-)Qualifikation innerhalb der Feuerwehr.
Ein "A" bedeutet, dass der Feuerwehrmann (SB) aktiver Atemschutzgeräteträger ist.



Qualifikation

Helmkennzeichnung

Bild

Mannschaft
(Truppleute und Truppführer)
keine

alt

Gruppenführer 1 roter Streifen

alt

Zugführer 2 rote Streifen

alt

Wehrführer und Verbandsführer 1 roter Ring

alt

Kreis- und Bezirksbrandmeister 2 rote Ringe  

Die "Karriere" in der Freiwilligen Feuerwehr

Die Laufbahn in der Freiwilligen Feuerwehr ist in Nordrhein-Westfalen in der "Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr" geregelt. Diese wurde im Jahre 2002 überarbeitet und verabschiedet. Somit gilt diese auch für die Freiwillige Feuerwehr Sprockhövel.

In der Verordnung in Verbindung mit dem Gesetz über den Feuerschutz und Hilfeleistung (FSHG) kann jeder körperlich und geistig geeignete Mensch ab 18 Jahren in die Freiwillige Feuerwehr eintreten, sofern er nicht vorbestraft ist. Der Eintritt erfolgt als Feuerwehrfrauanwärterin oder Feuerwehrmannanwärter.

Es folgt schnellstmöglich die Grundausbildung nach der der Feuerwehrmann (SB) zur Feuerwehrfrau oder Feuerwehrmann befördert werden kann. Im Anschluss an die Grundausbildung erfolgen in der Regel Fachlehrgänge, die teilweise Voraussetzung für weitere Laufbahnlehrgänge sind. Dies sind zum Beispiel Sprechfunker, Atemschutz, Maschinist oder ABC-Lehrgäng. Aber auch First Responder oder Drehleiter-Maschiisten sind mögliche Ausbildungen.

Die Dienstgrade werden gemäß neuem Erlass entweder als Schulterstücke oder am linken Ärmel getragen.

 

Dienstgrad

Abkürzung

Mögliche Funktion

Dienstgrad-abzeichen

Funktions-abzeichen

Feuerwehrfrau Anwärterin
Feuerwehrmann Anwärter
FFA
FMA
Anwärter  
Feuerwehrfrau
Feuerwehrmann

nach bestandenem Grundlehrgang Teil 1
FF
FM

Truppfrau
Truppmann
 
Oberfeuerwehrfrau
Oberfeuerwehrmann

nach bestandenem Grundlehrgang Teil 2
und 2 Jahre Dienstzeit als Feuerwehrfrau/-mann
OFF
OFM


Truppfrau
Truppmann

 
Hauptfeuerwehrfrau
Hauptfeuerwehrmann

5 Jahre Dienstzeit als Oberfeuerwehrfrau/-mann
HFF
HFM

Truppfrau
Truppmann
 
Unterbrandmeisterin
Unterbrandmeister

nach bestandenem Truppführer-Lehrgang auf Kreisebene, 5 Wochenenden
UBM


Truppführerin
Truppführer

 

Brandmeisterin
Brandmeister

nach bestandenem Gruppenführer-Lehrgang F III
am Institut der Feuerwehr in Münster, 2 Wochen und 2-jähriger Dienstzeit als Unterbrandmeister

BM



Gruppenführerin
Gruppenführer
oder Stellvertreterin/
Stellvertreter


stellvertr.
GruppenführerIn
Oberbrandmeisterin
Oberbrandmeister

nach 2 Jahren Dienstzeit als Brandmeister

OBM



Gruppenführerin
Gruppenführer
oder Stellvertreterin/
Stellvertreter


GruppenführerIn
Hauptbrandmeisterin
Hauptbrandmeister

nach 5 Jahren Dienstzeit als Oberbrandmeister

HBM



Gruppenführerin
Gruppenführer
oder Stellvertreterin/
Stellvertreter
 
Brandinspektorin
Brandinspektor

nach bestandenem Zugführer-Lehrgang F IV
am Institut der Feuerwehr in Münster, 3 Wochen
BI



Zugführerin
Zugführer
oder Stellvertreterin/
Stellvertreter


stellvertr. ZugführerIn
Brandoberinspektorin
Brandoberinspektor

nach bestandenem Zugführer-Lehrgang F/B V Teil 1 und 2
am Institut der Feuerwehr in Münster, 2 Wochen
BOI



Zugführerin
Zugführer
oder Stellvertreterin/
Stellvertreter


ZugführerIn
Stadtbrandinspektorin
Stadtbrandinspektor

nach bestandenem Zugführer-Lehrgang F VI
am Institut der Feuerwehr in Münster, 1 Wochen
StBI



Wehrführerin
Wehrführer
oder Stellvertreterin/
Stellvertreter


Funktion als
WehrführerIn (**)
und
StellvertreterIn (*)
auf Kreisebene:

Stellvertretender Kreisbrandmeister
nach Anhörung durch die Wehrführer der Gemeinden
Rainer Kartenberg, Ennepetal
Christian Zittlau, Sprockhövel


stellv. KBM




stellv. Kreisbrandmeister


 
auf Kreisebene:

Kreisbrandmeister
nach Anhörung durch die Wehrführer der Gemeinden
Rolf-Erich Rehm


KBM




Kreisbrandmeister


 
auf Regierungsbezirksebene:

Stellvertretender Bezirksbrandmeister
nach Anhörung durch die Kreisbrandmeister
Ralf Fischer, Bad Fredeburg


stellv. BBM



stellv. Bezirksbrandmeister

 
auf Regierungsbezirksebene:

Bezirksbrandmeister
nach Anhörung durch die Kreisbrandmeister
Hartmut Ziebs, Schwelm


BBM



Bezirksbrandmeister

 

Die Abbildungen der Dienstgrad- und Funktionsabzeichen wurden freundlicher Weise von der Firma Clientel GmbH, Mayen, www.feuerwehrhouse.de zur Verfügung gestellt.

 

Die Funktionen ab Brandmeister können, müssen aber nicht übertragen werden, ein Brandmeister oder höher ohne eingesetzte Führungs-Funktion ab Gruppenführer hat die Dienststellung Truppführer.

 

Die Laufbahnverordnung sieht auch die Einsetzung von aktiven Kameraden im Bereich der Jugendfeuerwehr ausdrücklich vor:

 

Funktion

Abkürzung

Funktions-abzeichen

Stellvertretende Jugendfeuerwehrwartin
Stellvertretender Jugendfeuerwehrwart
stellv. JFW  
Jugendfeuerwehrwartin
Jugendfeuerwehrwart
JFW  
Stellvertretende Gemeinde- oder Stadtjugendfeuerwehrwartin
Stellvertretender Gemeinde- oder Stadtjugendfeuerwehrwart
stellv. GJFW
stellv. StJFW
 
Gemeinde- oder Stadtjugendfeuerwehrwartin
Gemeinde- oder Stadtjugendfeuerwehrwart
GJFW
StJFW
 
Stellvertretende Kreisjugendfeuerwehrwartin
Stellvertretender Kreisjugendfeuerwehrwart
stellv. KJFW  
Kreisjugendfeuerwehrwartin
Kreisjugendfeuerwehrwart
KJFW  

Wussten Sie eigentlich schon, dass es in der Stadt Sprockhövel keine Berufsfeuerwehr gibt?

Die vielseitigen Aufgaben der Feuerwehr, z. B. Brandeinsätze, Verkehrsunfälle, Beseitigung von Sturmschäden usw., werden ausschließlich durch freiwillige, ehrenamtliche Kräfte sichergestellt.

Die Freiwilligkeit bedeutet, dass alle Feuerwehrfrauen und -männer ihren Berufen nachgehen und immer dann wenn ein Notruf eingeht, rücken sie aus, um ihren Mitbürgern zu helfen.

Die Feuerwehr Sprockhövel besteht aus sechs Löscheinheiten in den Stadtteilen Haßlinghausen, Hiddinghausen, Gennebreck (Herzkamp, Horath, Schee), Niedersprockhövel, Obersprockhövel und Schmiedestraße, sowie aus unserer Jugendfeuerwehr, den Musikzug und der Ehrenabteilung. Die Feuerwehrhäuser mit den Einsatzfahrzeugen befinden sich in den einzelnen Stadtteilen und sichern so das schnelle Eintreffen der freiwilligen Helfer am Einsatzort.

Bei regelmäßig Übungen und Lehrgängen wird das Wissen für die verschiedenen Einsatzbereiche vermittelt, so dass wir uns den Herausforderungen jederzeit stellen können. Für jeden Feuerwehreinsatz ist das Vertrauen in die eigenen Kameraden/innen, Improvisationstalent und Teamgeist die Basis für den Erfolg. Somit ist auch ein wesentliches Merkmal unserer Feuerwehr die gute Kameradschaft.

Das Konzept der Freiwilligen Feuerwehr Sprockhövel funktioniert aber nur, weil es immer wieder Bürger/innen gibt, die ein solches Ehrenamt mit Begeisterung annehmen und als Lohn und Anerkennung die Dankbarkeit derer ernten, denen sie helfen konnten.

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