Am 26. Februar 1934 traf sich die Wehr im Wehrlokal Stolte zu einer außerordentlichen Generalversammlung.

Zwei Tagesordnungspunkte wurden der Versammlung vorgelegt:

  1. Auflösung und Liquidation der Freiwilligen Feuerwehr Hiddinghausen aufgrund des Gesetzes über das Feuerlöschwesen vom 15. Dezember 1933. Die sogenannte Gleichschaltung hatte auch die Feuerwehr erreicht.
  2. Verfügung über das Wehrvermögen und Bestellung der Liquidatoren

Zu 1. beschließt die Versammlung die Auflösung. Die Mitglieder verpflichten sich dann aufgrund des neuen Gesetzes dem zu bildenden Verein Freiwillige Feuerwehr für den Ortspolizeibezirk des Amtes Haßlinghausen beizutreten. Die Mitglieder  verpflichten sich, den Dienst im genannten Verein nach Angabe des Ortspolizeiverwalters in bisheriger Weise zu erfüllen. Ausrüstung und Feuerlöschgeräte, soweit sie Eigentum der Gemeinden Hiddinghausen I und II sind, werden den Gemeinden übergeben.

Zu 2. Die Versammlung beschließt, das Vermögen der Freiwilligen Feuerwehr Hiddinghausen, soweit es aus Barmitteln besteht, nach Beendigung der Liquidation dann dem neuen Verein und dem neu aufzustellenden Löschzug Hiddinghausen zur Verfügung zu stellen. Zu Liquidatoren wurden Brandmeister Carl Stolte, Hiddinghausen II, und Schriftführer Richard Windgassse., Hiddinghausen I, bestellt. Innerhalb des Vereins der Freiwilligen Feuerwehr des Ortspolizeibezirks des Amtes Haßlinghausen wurde aus der Freiwilligen Feuerwehr Hiddinghausen der Löschzug VI mit folgender Ausrüstung:

Handdruckspritze, bespannt, einachsiger Schlauchkarren im Mannschaftszug

Hakenleitern von der Mannschaft getragen.

Beim Ausbruch des zweiten Weltkrieges 1939 wurde durch zahlreiche Einberufungen die Wehr stark geschwächt. Dienstverpflichtete männliche Einwohner Hiddinghausens mussten die Lücken schließen. Leider liegen uns auch über die Jahre von 1935 bis 1950 keine Protokolle und Aufzeichnungen vor.

Zum Seitenanfang